Gesetz für Lärmsanierungs- „Pflicht!“ gefordert!

2. Internationaler Bahnlärmkongress in Boppard

Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland haben am 14.03.2015 in Boppard eine gemeinsame Resolution an den Deutschen Bundestag verabschiedet und fordern Unternehmen, Parteien und Bürger/innen auf, sich dieser Resolution anzuschließen. Hier der Text der Resolution:

„Die Teilnehmer des Internationalen Bahnlärm-Kongresses 2015 in Boppard fordern den Deutschen Bundestag auf, den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Eigentum seiner von Verkehrslärm betroffenen Bürger durch eine gesetzliche Einführung von Lärmsanierungspflichten, auch für unverändert bestehende Verkehrsanlagen, noch in der 18. Legislaturperiode nachzukommen und dabei verkehrsübergreifend den Gesamtlärm an Straßen und Schienenwegen als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen, wie es bereits in Entschließungen des Bundesrats von 1990 und 1996 gefordert und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom November 2013 vereinbart wurde. Ebenfalls mit einzubeziehen ist der Lärm von Flugzeugen.
Weiterhin fordern die Initiativen den Deutschen Bundestag auf, die Bestandsschutz-einschränkende Definition von wesentlichen Änderungen auch auf funktionale Erweiterungen wie die Erhöhung der Zugfrequenzen, Erhöhung der Achslasten, Erhöhung der Geschwindigkeit, die Erhöhung der nächtlichen Zugfrequenzen und andere Lärm mehrende Maßnahmen auszudehnen.“

FAZ 09.03.2015 : Bahnlärm führt für Tausende zum Tod

Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, zeigen einige Studien. Nun geht ein Wissenschaftler noch weiter: Er rechnet aus, dass im sogenannte Rheinkorridor ungefähr 30.000 Menschen an den Folgen des Bahnlärms sterben sollen.

FAZ 09.03.2015

© dpa Im Mittelrheintal fahren die Züge Tag und Nacht

Die Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr entlang des Rheins verursache nach Einschätzung des Bremer Epidemiologen Eberhard Greiser jährlich den Tod Tausender Menschen. Am deutschen Teil des sogenannten Rheinkorridors sei innerhalb von zehn Jahren mit 75.000 zusätzlichen Erkrankungen und 30.000 Todesfällen zu rechnen, sagte der Wissenschaftler am Montag bei der Vorstellung seiner Forschungsergebnisse in Mainz. Selbst nach einer vom Bund inzwischen versprochenen Halbierung des Bahnlärms wäre die Belastung noch immer gesundheitsgefährdend.

Effekte wie die Belastung durch die von Güterzügen verursachten Erschütterungen habe er bei seinen Berechnungen nicht einmal mitberücksichtigt, sagte der Professor am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen. Besonders belastend für die betroffenen Anwohner sei der Umstand, dass der Schienengüterverkehr vor allem nachts abgewickelt wird. Auf der Rheinstrecke verkehrten Züge oft im Intervall von drei bis acht Minuten. Der von Güterzügen verursachte Lärmpegel liege teilweise um das Zehnfache über dem vom Flugverkehr verursachten.

„Seit 40 Jahren im rechtsfreien Raum“
Die Dauerbelastung durch Bahnlärm rund um die Uhr führe bei Anwohnern zu einem drastischen Anstieg von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenproblemen, Depressionen und Psychosen. In einer von Lärm geprägten Umgebung steige auch das Risiko für Demenzerkrankungen stark an. Aktuelle Untersuchungen aus Bremen legten sogar einen Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und Krebserkrankungen nahe, allerdings gebe es dafür noch keine umfassende Erklärung.

Greiser zufolge sind allein am deutschen Abschnitt des Güterverkehrskorridors von Genua nach Rotterdam rund 3,6 Millionen Menschen betroffen. Seine Schätzungen basieren auf der Annahme, dass Anwohner auf Schienenlärm ebenso reagieren wie auf eine vergleichbare Fluglärmbelastung und greifen auf Daten aus einer umfangreichen Studie zum Fluglärm rund um den Flughafen Köln-Bonn zurück. Seine Vorgehensweise müsse allerdings „mit einer gewissen Vorsicht betrachtet werden“, räumte der Forscher bei der von dem Verein „Pro Rheintal“ initiierten Veranstaltung ein.

Der Bahnlärm im Mittelrheintal gilt seit Jahren als eine Hauptursache dafür, dass immer mehr Menschen aus der Region fortziehen. „Wir befinden uns seit 40 Jahren in einem rechtsfreien Raum“.