Bundesvereinigung gegen Schienenlärm – Neuer Vorstand

Neuer Vorstand der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Am 3.10.2017 wurden auf der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. die Vorstände für die nächsten 2 Jahre neu gewählt.

Die vertretungsberechtigten Vorstände sind:

Dr. jur. Armin Frühauf (1. Vorsitzender, Oldenburg)
Dr. rer. nat. Ludwig Steininger (2. Vorsitzender, Kirchseeon bei München)

In den erweiterten Vorstand wurden gewählt:

Albrecht Künstle (Beisitzer, Herbolzheim)
Uwe Ritterstaedt (Beisitzer, Neuss)                                                                        Harald Steppat  (Kassenwart, Oberwesel)
Dr. med. Christoph Thilmann (Beisitzer, Weissenthurm)

Darüber hinaus verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Resolution, die die Bundesregierung auffordert, dem Schienenlärm durch Beachtung allgemein anerkannter Schutzwerte – z.B. der WHO – Rechnung zu tragen und bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen das Thema „Schienenlärm und -Immissionen“ federführend beim Gesundheitsministerium anzusiedeln und nicht wie bisher beim Verkehrsministerium.

Die Resolution im Wortlaut:

„Resolution anlässlich der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm am 03.10.2017 in Frankfurt/Main

Lärm macht krank.

Die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Bewertung der gesundheitlichen Folgen von Immissionen des Schienenverkehrs werden dem nicht gerecht. Sie gehen u.a. von einem nicht der Realität entsprechenden „Beurteilungspegel“ aus, der einen Mittelungspegel darstellt und – anders als im Flugverkehr – Spitzenpegel vernachlässigt. Darüber hinaus entsprechen die so gebildeten „äquivalenten“ Dauerschallpegel nicht den Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, der WHO als auch der EU. Dies ist seit Jahrzehnten bekannt und verstößt gegen unser Grundgesetz (Art 2 Abs. 1 GG) .

Aus Anlass der aktuell anstehenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung fordert die Mitgliederversammlung der BVS (Bundesvereinigung gegen Schienenlärm) alle Parteien des deutschen Bundestages auf, die aktuellen Erkenntnisse zur Schädlichkeit von Schienenlärm zu beachten einschließlich der jeweils aktuellen Lärmschutzempfehlungen der „WHO-Guidelines for Europe“ und der Bedeutung dieser Problematik durch die Federführung im Gesundheitsressort der Bundesregierung und nicht wie bisher im Verkehrsressort Rechnung zu tragen.

Frankfurt/Main, den 3. Oktober 2017
Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.“