UPDATE 24.07.2016

UPDATE 24.07.2016:

Nachfolgend die zwischenzeitlich eingegangenen Antwortschreiben und Informationen zu „Sicherheitsrisiken bei Bank-, Bett- und Kammerecktunnel“

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Antwort der DB Netz AG v.16.06.2016 an „RWP Rechtsanwälte“ (Original-Schreiben s. File „ADBNe“ unter „Zwischenbilanz“ auf dieser Website):

Ergebnis:

– Zugang zu Unterlagen „im Rahmen der Möglichkeiten“ der DB Netz AG wird gewährt
– Mängel oder Verstöße gegen „Technische Regelwerke“ sind lt. DB Netz AG nicht  vorhanden
– Verweis auf „die der Öffentlichkeit vorliegenden Unterlagen“ (IFOK-Arbeitskreis)

Anmerkung der BI:
Eine (Teil-)Einsichtnahme in Unterlagen der DB Netz AG fand inzwischen am Standort Mainz statt (13.07.2017), ein detaillierter Bericht hierzu wird in Kürze folgen – nach Vorliegen weiterer, bei der DB Netz AG angefragter Informationen und Unterlagen!

Schreiben der BI an die DB Netz AG mit der Bitte um „Weitere Informationen“ (zum Vergrößern bitte „anklicken):
DBNetz_Mainz_2016.07.13 001
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Antwort Eisenbahn-Bundesamt (EBA) v.21.06.2016 an „RWP Rechtsanwälte“/Teil1 (Original-Schreiben s. File „AEiBu1“ unter „Zwischenbilanz“ auf dieser Website):

Ergebnis:
– Lediglich „teilweiser Informationszugang“ wird gestattet
– Keine Einsicht in sog. „geheimhaltungsbedürftige Informationen“
– Für die „Untersuchung von baulichen Anlagen“ ist die DB Netz AG zuständig
– Bei der „Überwachung im Zuge der Eisenbahnaufsicht“ wurden bei „stichprobenartiger Überwachung der Instandhaltung“ durch das EBA keine Verstöße gegen das „Technische Regelwerk“ festgestellt
Die baulichen Anlagen bzw. Tunnel haben „Bestandsschutz“, d.h. aktuell „gültige Rechtsnormen“ zur Sicherheit von Tunnelanlagen kommen ggf. nur bei einem „Neubau“ zur Anwendung
– Der „Planfeststellungsbehörde EBA“ liegen keine Unterlagen und Anträge zu Planungen der DB Netz AG hinsichtlich der Tunnel vor
– „Umweltinformationen“ liegen dem EBA für den Bereich der Tunnel ebenfalls nicht vor
– Gebührenrechnung in Höhe von 252,58 €

Anmerkung der BI:
Kann „Bestandsschutz“ in Sicherheitsfragen – d.h. die Rechtfertigung erhöhter Sicherheitsrisiken gegenüber heute aktuellen Anforderungen für eine Bausubstanz aus den Jahren 1857-1859 – überhaupt zulässig sein ??!______________________________________________________________________

Antwort Eisenbahn-Bundesamt (EBA) v.29.06.2016 an „RWP Rechtsanwälte“/Teil2 (Original-Schreiben s. File „AEiBu2“ unter „Zwischenbilanz“ auf dieser Website):

Ergebnis:
– Dem EBA liegen nach „erneuter Sachverhaltsermittlung“ nun doch Unterlagen zu „Alternativszenarien“ hinsichtlich der Tunnel vor. Z.Zt. erfolgt die Sichtung, dann Nachreichen der Unterlagen „zu einem späteren Zeitpunkt, bzw. nach Zusammenstellung“.

Anmerkung der BI:
Wir sind gespannt!
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Antwort des Bundesministeriums für Verkehr v.05.07.2016 an „RWP Rechtsanwälte“ (Original-Schreiben s. File „AVMist“ unter „Zwischenbilanz“ auf dieser Website):

Ergebnis:
– Dem Verkehrsministerium liegen keine detaillierten Informationen vor
– Verweis auf das EBA
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Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) v. 28.06.2016 auf das Schreiben der BI v. 05.06.2016 ( Anschreiben der BI s. unter „Sicherheitsprüfung !“ auf dieser Website):

Antwortschreiben im Wortlaut (zum Vergrößern bitte „anklicken):

EiBu1 001

EiBu2 001

Ergebnis:
– Verweis auf den „Infrastrukturbetreiber DB Netz AG“ hinsichtlich Inspektion und Instandsetzung der Tunnel
– „Bei Überwachung im Rahmen der Eisenbahnaufsicht“ wurden keine Verstöße gegen „einschlägiges Regelwerk“ festgestellt
„Bei einem Neubau würden die Tunnel den dann gültigen Rechtsnormen unterliegen“
– Lt. EBA liegen keine „konkreten Gefahren“ vor
– Verweis auf das Schreiben des EBA v. 21.06.2016 an „RWP Rechtsanwälte“ (s.oben)

Anmerkung der BI:
Kann „Bestandsschutz“ in Sicherheitsfragen – d.h. die Rechtfertigung erhöhter Sicherheitsrisiken gegenüber heute aktuellen Anforderungen für eine Bausubstanz aus den Jahren 1857-1859 – überhaupt zulässig sein ??!
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Antwort des Bundes-Verkehrsministeriums / Staatssekretär Odenwald v. 30.06.2016 auf das Schreiben der BI v. 11.05.2016 ( Anschreiben der BI s. unter „Alle wollen „PINK“!“ auf dieser Website):

Antwortschreiben im Wortlaut (zum Vergrößern bitte „anklicken):

Oden1 001

Oden2 001

Ergebnis:
– Realisierung der Variante „pink“ seitens DB AG favorisiert, Planungen für „pink“ werden fortgeführt
– Mehrkosten für „pink“ sollen u.a. vom Land Rheinland-Pfalz getragen werden

Anmerkung der BI:
Nach wie vor äußert die DB AG also einen (FREMD-) Finanzierungsvorbehalt ausschließlich für die Variante „pink“, obwohl es sich bei den anderen noch in der Diskussion verbliebenen Tunnelvarianten ebenfalls um reine Neubauten handeln würde und nicht um „Instandsetzungsmaßnahmen“! Die Taktik der DB AG ist damit klar: sie will zwar die eindeutigen Vorteile von „pink“ gerne in Anspruch nehmen – Vorteile übrigens auch für die Bahn! –, möchte aber nicht selbst zahlen, sondern u.a. dem Land Rheinland-Pfalz dafür die Rechnung zukommen lassen …

Zur Person: Michael Odenwald ( Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Parteimitgliedschaft: CDU
01.08.1993        Referent beim Bundesamt für Güterverkehr
1998 bis 2002   Leiter des Referates „Übergreifende Maßnahmen im Bereich der Eisenbahnen“
2002 bis 2009   Referent der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
seit 22.10.2012       Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (seit 17.12.2013: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten:
Deutsche Bahn (DB) AG
Deutsche Bahn Mobility Logistics (DB ML) AG
• Deutsche Flugsicherung (DFS) (Vorsitzender)
• Fraport
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Pressemitteilung des EU-Abgeordneten Norbert Neuser aus Boppard zum Thema „EU und nationale Tunnelsicherheit“

Norbert Neuser’s Fazit: „Das Eisenbahnbundesamt als zuständige nationale Genehmigungsbehörde ist für die Sicherheit in Eisenbahntunneln in Deutschland verantwortlich. Der Infrastrukturbetreiber, dies ist die DB Netz AG trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Netzinfrastruktur einschließlich der Tunnelinfrastruktur sowie der Notfall- und Evakuierungseinrichtungen dem vorgeschriebenen Sicherheitsniveau entspricht.“

Hier die Pressemitteilung von Herrn Neuser ( zum „Download“ bitte anklicken):

Neuser1

Neuser2_Bulc

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NACHTFAHR