EU-Recht lässt Nachtfahrverbot und Geschwindigkeitslimits zu !

Pressemitteilung

EU-RECHT LÄSST NACHTFAHRVERBOT UND GESCHWINDIGKEITSLIMITS FÜR LAUTE GÜTERZÜGE ZU

Brüssel/Mainz.
In Briefen an die rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten sowie an die Vertreter der Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm hat der SPD Europaabgeordnete Norbert Neuser nochmals klargestellt, dass ein Nachtfahrverbot oder auch ein Tempolimit für laute Güterzüge mit europäischem Recht vereinbar ist.

Anlass für die Klarstellung ist nach Neusers Ansicht das permanente Gerücht, dass bei der Deutschen Bahn und im Bundesverkehrsministerium die Runde macht, entsprechende Maßnahmen – wie Nachtfahrverbot und Tempolimits für laute Güterzüge – zum Schutz der Bevölkerung gegen Bahnlärm würden europarechtlich scheitern. Der rheinland-pfälzische SPD-Europaabgeordnete Norbert Neuser: „Leider wird diese Meinung des Öfteren insbesondere von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn vertreten. Dies ist jedoch nicht korrekt.“

Norbert Neuser weist darauf hin, dass er in dieser Thematik in der Vergangenheit bereits zwei schriftliche Anfragen an die EU-Kommission gestellt hat. In der ersten Antwort an Neuser vertritt die Generaldirektion MOVE die Meinung, dass eine örtlich begrenzte Höchstgeschwindigkeit für Güterzüge und ein Nachtfahrverbot für Güterzüge vereinbar mit EU-Recht ist.  Aufgrund dessen, dass danach wieder zu hören und zu lesen war, dass die EU-Kommission ein Nachtfahrverbot ablehnt, hat Norbert Neuser zur Klarheit eine weitere schriftliche Anfrage an die EU-Kommission gestellt. Die EU-Kommission kommt in Ihrer Antwort zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der EU-Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nicht gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen verstoßen, wenn sie gleichermaßen für alle Betreiber von Güterzügen für Fahrten, z. B. durch das Mittelrheintal gelten und wenn sie keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs in Frage stellen.

Darüber hinaus wurde aufgrund eines Gutachtens, dass die Landesregierung in Mainz in Auftrag gegeben hatte, von Prof. Dr. Urs Kramer festgestellt, dass aus der Warte des deutschen und europäischen Rechts eine Zulässigkeit von Geschwindigkeits- und Durchfahrtbeschränkungen für laute Güterzüge im Rheintal möglich ist.

Norbert Neuser: „Die Frage, ob Nachtfahrverbote bzw. Geschwindigkeits-beschränkungen für laute Güterzüge nach Europäischem Recht vereinbar sind, ist hinreichend geklärt. Im Sinne der vielen bahnlärmgeplagten Menschen am Rhein oder an der Mosel muss vom Bundesverkehrsministerium endlich eine entsprechende nationale Gesetzesinitiative für eine baldige Einführung von Geschwindigkeits- und Durchfahrtbeschränkungen für laute Güterzüge in Angriff genommen werden – UMGEHEND NACHTFAHRVERBOT UND TEMPOLIMIT !“

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Die Bundesländer NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine Literaturstudie über die aktuell bekannten Publikationen zur Untersuchung der  medizinischen
Wirkung von Bahnlärm veröffentlicht sowie die Ergebnisse dieser
Literaturstudie in einem Fachgespräch mit Experten aus der
Lärmwirkungsforschung und dem Umweltbundesamt diskutiert. Im
Anschluss formulierten sie die wichtigsten Kernaussagen in einem
gemeinsamen Eckpunktepapier (siehe untenstehende pdf-Datei, zum Öffnen bitte „anklicken“ ).

Dazu werden  Forderungen an einen verbesserten Lärmschutz im Rahmen
einer von der Bundesregierung geplanten weiteren Novellierung der
Verkehrslärmschutzverordnung formuliert, um einen ausreichenden
Gesundheitsschutz sicherzustellen.

ES MUSS ENDLICH EINE GESETZLICHE REGELUNG ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ DER VOM BAHNLÄRM BETROFFENEN BÜRGER HER !!!

Kernaussagen_und_Eckpunkte_FachgesprächBahnlärm