Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6.11.2024

Der Einladung zur Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 (bis 6.11.d.J) sind außer dem Vorstand der BI sechs weitere Mitglieder gefolgt.

Nach der Begrüßung der anwesenden Mitglieder und der Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung, folgte die Vorstellung der Tagesordnung. Ebenfalls wurde die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung festgestellt. Es gab keine Änderungsvorschläge.

Im Bericht zu den Geschäftsjahren wurde über die Unterzeichnung der „Resolution für ein sofortiges 50 km/h-Tempolimit für Güterzüge in den Wohngebieten am Rhein“ durch die Gemeinden des Mittelrheintals berichtet.

Da von der Bahn bislang keine substanziellen Verbesserungen vorgenommen wurden, hat ICOMOS gefordert, als Sofortmaßnahme zur Lärmminderung für Güterzüge ein Tempolimit von 50km/h einzuführen. Der Stadtrat von Oberwesel beschloss die Unterzeichnung der Resolution in seiner Sitzung vom 29.4.2024.

Die Feinstaubmessung entlang der Bahnlinie in Oberwesel wurde im Dezember 2023 nach rd. 18 Monaten vorläufig eingestellt. Die gewonnenen Daten wurden als Referenzwerte für spätere Auswertungen archiviert. Die Messeinrichtung wurde abgebaut und kann nach der Ertüchtigung der Bahnstrecke wieder in Betrieb genommen werden.

Die bislang gemessenen Feinstaubwerte haben mit Ausnahme der Neujahrsnacht zu keinem Zeitpunkt kritische Messwerte erreicht.
Allerdings konnte eine Korrelation zwischen Feinstaubbelastung, Lärmemission und Anzahl der Züge beobachtet werden (die Anzahl der Züge wird über die Lärmmessstelle des Statistischen Landesamts erfasst).

Tunnelproblematik. Anlässlich der geplanten Erneuerung der linksseitigen Rheinstrecke in 2028 sind von der Bahn keine weiteren Maßnahmen in Oberwesel vorgesehen. Dies wurde von der Bahn in der Presse so kommuniziert und politischen Vertretern in Berlin auf Nachfrage bestätigt: „Der Tunnel ist vom Tisch!“ Hierzu gibt es auch eine schriftliche Bestätigung.

Nach den Tagesordnungspunkten „Bericht des Kassenwarts“ und „Bericht der Kassenprüfer“ erfolgte die Wahl des Versammlungsleiters.

Die Entlastung des Kassenwarts und des Vorstands erfolgte per Handzeichen der anwesenden Mitglieder einstimmig.

Im anschließenden Tagesordnungspunkt wurde der „Antrag auf Erfüllung des Zwecks der BI gem. § 11 der Satzung gestellt:

Der Antrag bezieht sich auf das Kernthema der BI, die Tunnelproblematik. Da in absehbarer Zeit kein neuer Tunnel geplant ist wie aus internen Mitteilungen von Politikerseite zu entnehmen ist und überdies ein Gutachten vorliegt, welches explizit von Tunnelbau im Mittelrheintal abrät, ist der Zweck der BI, die „Verhinderung der Variante „gelb“ erfüllt. (eba.bund.de/bekanntmachungen; Planfeststellungsverfahren Oberwesel; Fels- und Hangsicherung Rheinhelle I (Stand: 13.08.2024); hier: 09-1-1 Erläuterungsbericht: Landschaftspflegerischer Begleitplan)

Die weiteren Themen wie Lärm, Erschütterung und Feinstaub existieren weiterhin und werden nach der Streckensanierung 2028 mit dem massiven Anstieg der Züge und der damit einhergehenden Erhöhung der Durchfahrtgeschwindigkeiten in den Fokus rücken. Diese Themen werden in unterschiedlicher Intensität von den „großen“ BIs im Mittelrheintal bearbeitet. Allein aufgrund ihrer personellen Größe haben diese eine größere Reichweite als die „kleine“ BI Oberwesel22.

Aber auch hier ist gegen die Bahn keine Handhabe möglich, solange sie für ihre Vorhaben Bestandsschutz in Anspruch nehmen kann.

Der Vorstand stellt den Antrag, die Erfüllung des Zwecks der BI festzustellen.

Die anschließende Abstimmung führt zur Annahme des Antrags bei einer Gegenstimme, keine Enthaltungen.

Der Antrag auf Vorbereitung der Auflösung der BI wird einstimmig angenommen.

Für die Ausführung dieser beiden Anträge wird eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden. Als Termin wird der 4.12.2024 bestimmt. Zeit und Ort werden noch festgelegt.

In der folgenden Aussprache entstand ein lebhafter und konstruktiver Austausch, ob und wie die BI „am Leben erhalten“ werden kann.

Vorstand und Beisitzer beklagen den mangelnden Rückhalt und das Desinteresse der Bevölkerung in der BI mitzuarbeiten. Auch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, in der auf die Personalprobleme der BI hingewiesen wurde, hat zu keiner Lösung geführt. Und die Tatsache, dass nur wenige Mitglieder der persönlichen und der öffentlichen Einladung gefolgt sind, zeigt deutlich, wie gering die Bahnproblematik priorisiert wird.

Es haben sich in der Diskussion mögliche Alternativen herauskristallisiert:

Sollten sich am 4.12. genügend Kandidaten für Vorstand und Beisitz zur Verfügung stellen, kann eine Neuwahl des Vorstands mit einer geregelten Übergabe der Geschäfte stattfinden. Ansonsten wird die Auflösung der BI eingeleitet.