Wie das Moderationsunternehmen „IFOK“ der Bürgerinitiative mitgeteilt hat, werden IFOK und DB AG leider nicht dem Vorschlag der BI folgen, den Bonner Biologen Ulrich G. Sander zur Erläuterung seines Natur- und Artenschutzgutachtens im Rahmen der letzten Arbeitskreissitzung am 14.10.2014 ins Kulturhaus einzuladen.
Die Bürgerinitiative bedauert dies sehr und veröffentlicht daher nachfolgend die Zusammenfassung des Gutachtens, in der eine Genehmigungsfähigkeit der Varianten „orange“ und „gelb“ eindeutig in Frage gestellt wird.
Hauptpunkte des Gutachtens:
- Eingriffe im Bereich Oelsberg würden zahlreiche Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG auslösen: Dies betrifft die streng geschützten Arten (z. B. Anhangsarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie).
- Darüber hinaus würden – auch falls Tiere nicht direkt betroffen sein sollten – ihre streng geschützten Lebensräume beeinträchtigt werden.
- Die Anforderungen, die an Eingriffe und Planungen mit Auswirkungen auf streng geschützte Arten gestellt werden, sind sehr hoch und mit Risiken verbunden.
- Ausnahmen sind gem. § 45 BNatSchG bereits unzulässig, wenn es zumutbare Alternativen gibt oder sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert.
Hier die komplette Zusammenfassung zum „Download“:Oberwesel_Stellungnahme_Naturschutz_2014_10_02_Ulrich_G_Sander_Zus