Entschließung „ Lärmschutz an Schienenwegen verbessern“ verabschiedet !

Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 nachfolgende Entschließung gefasst (Entschließung im Wortlaut zum Download):

551-15(B)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darin auf:

  • Den Lärmschutz an Schienenwegen zu verbessern
  • Die rechtlichen Grundlagen für eine Lärm-Evaluierung zu schaffen
  • Die rechtlichen Grundlagen für ein Durchfahrtverbot für laute Güterzüge ab 2020 zu beschließen
  • Eine Lärmminderungsplanung vorzuschreiben
  • Ein Schienenlärm-Monitoring zu veranlassen
  • Eine verkehrsträger-übergreifende Gesamtlärmbetrachtung vorzuschreiben

Die beiden folgenden Zusatzformulierungen fanden bei der Abstimmung leider keine Mehrheit der Ratsmitglieder, obwohl sie sehr viel konkreter als die beschlossenen Forderungen die vitalen Interessen aller vom Bahnlärm betroffenen Bürger beschrieben hätten:

Abstimmungspunkt 1 (abgelehnt): „Der Bundesrat hält es für erforderlich, einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Schienenlärm sicherzustellen, indem ein Anspruch auf Lärmminderung an bestehenden Schienenstrecken geschaffen wird“

Abstimmungspunkt 2 (abgelehnt): „Der Bundesrat hält es für erforderlich, einen gesunden Nachtschlaf der Anwohnerinnen und Anwohner von Schienenstrecken sicherzustellen, indem auch maximale Schalldruckpegel für die Bewertung der Lärmauswirkungen der Schienenwege berücksichtigt werden.“

Hier ein Link zum Vortrag der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken vor dem Bundesrat mit der anschließenden Abstimmung über den Antrag:

Höfken vor dem Bundesrat

VIELEN WORTEN MÜSSEN NUN ENDLICH TATEN FOLGEN !!!

NACHTFAHRVERBOT_2

RECHT_2

In der Sitzung vom 18.12.2015 hat die Mehrheit des Bundesrats die erweiterten Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse zur Schaffung eines gesetzlichen Lärmsanierungsanspruches und zur Einführung eines Maximalpegelkriteriums damit abgelehnt und lediglich den bereits in der Vereinbarung der „Großen Koalition“ festgelegten Forderungen nach Überprüfung der Umrüstziele im Jahr 2016 in Verbindung mit einem GG-Verbot ab 2020 und einem verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz zugestimmt.

Neu ist nur die Forderung nach einem Schienenlärm-Monitoring.

Aus der Videoaufzeichnung der Bundesrats-Sitzung ist ersichtlich, dass für die Schaffung eines gesetzlichen Lärmsanierungsanspruchs nur die Länder Berlin und Rheinland-Pfalz gestimmt haben.

Hessen hat damit scheinbar nicht dafür gestimmt !

Für die Einführung eines Maximalpegelkriteriums haben nur die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, RLP, Sachsen und Sachsen-Anhalt gestimmt.

Hessen hat damit scheinbar gegen die Einführung eines Maximalpegelkriteriums gestimmt !

Gegen die Endfassung der Entschließung haben mindestens die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gestimmt.

Das Abstimmungsverhalten von Bayern, BW, SH und Thüringen ist im Video nicht zu erkennen, da deren Plätze außerhalb des Sichtbereichs der Videokamera liegen.

Die genauen Abstimmungsvoten werden z.Zt. noch versucht zu ermitteln und an dieser Stelle dann entsprechend kundgetan.