BVWP: Stellungnahme der BI „Oberwesel 22“

BUNDESVERKEHRSWEGEPLAN 2030 / Entwurf März 2016

Stellungnahme der Bürgerinitiative „OBERWESEL 22 – Zukunft trotz Bahn e.V.“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (21.03. – 02.05.2016)

Betr.: Schienenverkehrs-Gesamtkonzept „Mittelrheintal“

Sehr geehrte Damen und Herren,

im aktuellen Entwurf des BVWP v. März 2016 ist leider ein entscheidendes Detail für die linksrheinische Schienenverkehrsführung im Streckenbereich 2630 (Köln-Bingen) ganz offensichtlich „übersehen“ worden:

DIE VERKEHRSSICHERHEIT DER ALTBESTANDS-TUNNEL BEI ST.GOAR-OBERWESEL IST FÜR ZWEIGLEISIGEN BETRIEB IM PLANUNGSZEITRAUM NICHT GEWÄHRLEISTET UND KÖNNTE GGF. LEDIGLICH FÜR DEN EINGLEISIGEN BETRIEB SICHERGESTELLT WERDEN !

Dieses Faktum wird u.a. gravierende Auswirkungen auf folgende Kernpunkte des BVWP 2030 haben:

– Grundsätzliche Festlegungen im BVWP
– Resultierende Auswirkungen auf die Umwelt und einen geordneten Zugbetrieb
– Rückwirkung auf die vernetzte Gesamtplanung

Wir möchten Sie daher bitten, eine Korrektur des BVWP dahingehend vorzunehmen, dass das Projekt „UMGEHUNGSTUNNELST.GOAR-OBERWESEL – Variante Pink“, wie vom Bundesland Rheinland-Pfalz beantragt, in die Endfassung des BVWP 2030 aufgenommen wird.

BEGRÜNDUNG:

(Zitate DB AG / DB ProjektBau GmbH, Quellenangabe s. unten):

„Die drei Tunnel ( Bank- Bett- und Kammereck ) wurden wurden in der Zeit von 1858 – 1859 gebaut. Die Tunnel wurden für 2-gleisigen Eisenbahnverkehr mit einem Gleisabstand von a=3,60 m ( Anm.: Der erforderliche Regelabstand beträgt heute min. 4,00 m) ausgelegt und werden bis heute 2-gleisig elektrifiziert betrieben. Aus bautechnischer Sicht besteht die Notwendigkeit, die drei Tunnel in nächster Zukunft umfangreich zu sanieren bzw. durch Neubauten zu ersetzen.
Die Strecke Nr. 2630 „Köln Hbf – Koblenz Hbf – Bingen(Rhein) Hbf“ ist Bestandteil des Transeuropäischen Netz (TEN) mit konventionellem Verkehr. Vorgaben der TSI sind umzusetzen“.

„Die Erneuerung der historischen Tunnel ist aus Gründen der vorhandenen Topographie, der geltenden Richtlinien ( => deutliche Vergrößerung des Querschnitts notwendig) und des Denkmalschutzes zweigleisig nicht möglich. Um die Strecke auch in Zukunft in diesem Bereich zweigleisig betreiben zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:

– Die eingleisige Erneuerung der bestehenden Trasse und den Neubau einer weiteren Tunnelröhre
– Den Neubau von zwei eingleisigen Tunnelröhren und den Rückbau der bestehenden Trasse“

(Ende Zitate DB AG / DB ProjektBau GmbH)

FOLGERUNGEN & WEITERE BEGRÜNDUNG IM DETAIL:

Einhaltung der Richtlinien für Sicherheit in Eisenbahntunneln und der Brand- und Katastrophenschutzrichtlinien des Eisenbahnbundesamtes nicht sichergestellt! (RiL 123, RiL 853, TSI-SRT – Technische Spezifikation „Interoperabilität der Europäischen Kommission“)

Europäische Gesetzgebung „TSI-SRT“ für Bett- und Kammerecktunnel als „Tunnelkette“ mit Gesamtlänge 853 m nach vorgeschriebenem Tunnelsicherheitstyp B zweigleisig nicht umsetzbar! (mangelnde Breite, Denkmalschutz Portale)

– Geologie (Beisp. Kammerecktunnel): Steilstehende Schieferung (75°) und Schichtpakete mit hohem Durchtrennungsgrad, ungünstige Stellung der Trennflächen, Schichtpakete am Fuß durch Tunnel unterschnitten! => führt zu Instabilitäten, die in der Vergangenheit bereits mehrfach durch Zugankerkonstruktionen notdürftig stabilisiert werden mussten (dennoch kommt es immer wieder zu Felsstürzen im Bereich der Tunnel und ihrer Portale!)

– Der DENKMALSCHUTZ der Tunnelportale verhindert sowohl eine DAUERHAFTE SANIERUNG der Tunnel als auch den Umbau auf ZEITGEMÄSSE SICHERHEITSSTANDARDS!

FAZIT:

– Soll die Strecke weiter zweigleisig betrieben werden, muss in jedem Fall neu gebaut werden!

– Ein Neubau bedeutet in jedem Fall „eine wesentliche Änderung der Streckennutzung“ und kann somit nicht im Rahmen eines Bestandsschutzverfahrens abgewickelt werden!

– Ein Neubau muss in jedem Fall im BVWP 2030 „getrackt“ werden !

Die Aufnahme des Projekts „„UMGEHUNGSTUNNELST.GOAR-OBERWESEL – Variante Pink“ in den BVWP 2030 ist somit zwingend erforderlich !

QUELLENANGABEN:

1. DB Netze/DB ProjektBau GmbH: Präsentation „1. Arbeitskreissitzung zur Erneuerung von Bank- Bett- und Kammerecktunnel“, Oberwesel 28.10.2013 / 01.11.2013
Inhalt / Bezugnahme:
– Varianten und Rahmenbedingungen
– Technische Planungen – Anforderungen an Brand- und Katastrophenschutz
– Trassenführung der Varianten und Rettungskonzepte

2. DB Netze/DB ProjektBau GmbH: Bericht „Erneuerung von Bank- Bett- und Kammerecktunnel, Erläuterungsbericht Machbarkeitsuntersuchung zur Umfahrung der Stadt Oberwesel / Variante Pink – Vorhabenbezeichnung: BBK, Streckennummer/Strecke: 2630 (Köln-Bingen)“, Frankfurt a.M., Oktober 2014
Inhalt / Bezugnahme:
S. 6: Allgemeines
S. 7-10: Erläuterung des Zustands vorhandener Anlagen
S. 12: Entwurfselemente und Zwangspunkte
S. 23: Sicherheitskonzept Übersicht

ANLAGEN ZUR STELLUNGNAHME: ( zum Vergrößern bitte „durchklicken“)

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UMGEHUNG

EINGANGSBESTÄTIGUNG ZUR STELLUNGNAHME v. 28.03.2016:

Bundesverkehrswegeplan 2030
Ihre Stellungnahme zum Entwurf
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Diese ist beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingegangen und hat die Eingangsnummer DG0000773 erhalten. Den Text Ihrer Stellungnahme finden Sie zu Ihrer Information am Ende dieser E-Mail.

Das Beteiligungsverfahren stellt einen wichtigen Baustein im Prozess der Aufstellung des BVWP 2030 dar. Es soll dazu beitragen, die Entscheidungen in der Verkehrsinfrastrukturpolitik transparent zu machen und damit insgesamt zu verbessern. Das BMVI wird Ihre Stellungnahme nun unter fachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten auswerten. Diese Auswertung erfolgt nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Fokus stehen dabei sachbezogene Argumente und Hinweise, die zu Änderungen am BVWP 2030 und dessen Umweltauswirkungen führen können. Nach Einarbeitung etwaiger Änderungen wird die überarbeitete Fassung des BVWP 2030 dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt und veröffentlicht.

Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030 bitten wir um Ihr Verständnis, dass das BMVI nicht auf einzelne Stellungnahmen antworten kann. Vielmehr wird das BMVI in einem Bericht zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentieren, wie mit den Stellungnahmen umgegangen worden ist. Der Bericht wird weiterhin aufzeigen, welche Änderungen sich daraus am Entwurf des BVWP 2030 ergeben haben. Diesen Bericht wird das BMVI nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens veröffentlichen.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Stellungnahme aktiv in den Prozess zur Aufstellung des BVWP 2030 eingebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr Referat „Bundesverkehrswegeplanung“

im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Unter Angabe Ihrer Mailadresse wurde folgender Eintrag getätigt:
Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers Schiene

BUNDESVERKEHRSWEGEPLAN 2030 / Entwurf März 2016
Stellungnahme der Bürgerinitiative „OBERWESEL 22 – Zukunft trotz Bahn e.V.“