Zwischenbilanz

Im März hatte die BI im Rahmen Ihrer Stellungnahme zum BVWP 2030 Unterlagen der DB AG offengelegt, in denen von gravierenden Sicherheitsrisiken bei den Altbestands-tunneln gegenüber der Loreley die Rede ist (s. Eintragung v. 28.03.2016 auf dieser Website). U.a. soll zukünftig nur noch ein einspuriger Betrieb dieser Tunnel aus Sicherheitsgründen zulässig sein, was erhebliche Auswirkungen auf die aktuellen Planungen im Rahmen des BVWP hätte.

Zur Klärung dieser Sicherheitsrisiken wurden daraufhin Informationsanträge bei der Deutschen Bahn AG sowie weiteren Organisationen und Behörden gestellt.

Nachfolgend der aktuelle Stand dieser Anträge, die im Auftrag und Namen der BI durch die „Rechtsanwalts-Kanzlei RWP / Dr. Antweiler“ bei den folgenden Organisationen und Behörden gestellt worden waren (zum Ansehen der Anträge und Antworten bitte die Links „anklicken“, danach zurück mit der „Rücktaste“):

DEUTSCHE BAHN AG      Informationsantrag: IDBag  Antwortoffen!
DB NETZ AG                      Informationsantrag: IDBNe  Antwort:  ADBNe
DB ProjektBau GmbH       Informationsantrag: IDBPro Antwort:  offen!
Bundesnetzagentur          Informationsantrag: IBuNe   Antwort: ABuNe          (Ergebnis: Es liegen der Bundesnetzagentur keine Informationen vor)
Eisenbahnbundesamt      Informationsantrag:  IEiBu    Antwort:  AEiBu1 AEiBu2
Verkehrsministerium        Informationsantrag: IVMist   Antwort:  AVMist
Umweltbundesamt            Informationsantrag: IUmBu  AntwortAUmBu           (Ergebnis: Verweis auf Eisenbahnbundesamt und Bundesministerium f. Verkehr u. digitale Infrastruktur)
Umweltministerium           Informationsantrag: IUMist    Antwort: AUMist           (Ergebnis: Verweis auf: Bundesministerium f. Verkehr u. digitale Infrastruktur,                Ministerium des Inneren / Rheinland-Pfalz und die DEUTSCHE BAHN AG)
Innenministerium RP        Informationsantrag: IRPMist  AntwortARPMist         (Ergebnis: Verweis auf DB Netz AG)

Die gesetzliche Frist für die Beantwortung von Informationsanträgen beträgt in der Regel einen Monat. Für die obenstehend aufgeführten Anträge ist die Regelfrist am 25.05.2016 abgelaufen. Die Bürgerinitiative hat für die Beantwortung der ausstehenden Anfragen nun eine „Nachfrist“ bis Mitte Juni eingeräumt.

Die BI bleibt „am Ball“ und wird die Bürger auch weiterhin umfassend informieren!

UMGEHUNG

Nachfolgend noch ein interessanter Leserbrief aus der „Rhein-Zeitung“ zum Thema:
(Zum Vergrößern bitte „anklicken“)

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