Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.12.2016 zum Bundesverkehrswegeplan:
Unter der „laufenden Nummer 35“ des Unterabschnitts 2 der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf v. 30.11.2016 (s. unten) wurde das Projekt „ABS Koblenz-Mainz (Tunnelertüchtigung)“ in den sog. „Potentiellen Bedarf“ aufgenommen.
Ob damit wirklich der Umgehungstunnel für St. Goar und Oberwesel gemeint ist, oder ggf. auch andere Planungsvarianten, bleibt in den bisher veröffentlichten Dokumenten auf der Website des Bundestags leider unklar.
Weitere Informationen liegen z.Zt. nicht vor. Wir werden umgehend informieren, sobald der Bundestag eindeutige Details veröffentlicht hat.